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Individuelles Coaching

Coaching

Individuelles Coaching

129,99 €

Das individuelle Coaching dient der fachlichen Unterstützung, Einordnung, Strukturierung und Reflexion konkreter Fragestellungen aus der rechtlichen Betreuung, sozialrechtlichen Schnittstellen, Fallstrukturierung, Behördenkommunikation oder angrenzenden Praxisfeldern.

Gegenstand des Coachings kann insbesondere sein:

– fachliche Einordnung einer konkreten Fragestellung
– Strukturierung eines Sachverhalts
– Reflexion möglicher Vorgehensweisen
– Unterstützung bei Priorisierung und nächster Schrittplanung
– Orientierung zu Zuständigkeiten, Verfahrensabläufen und Schnittstellen
– Besprechung von Kommunikationsstrategien gegenüber Stellen, Beteiligten oder Institutionen
– fachliche Vorbereitung auf Termine oder Gespräche
– Nachbesprechung von Fällen oder Abläufen

Gebucht wird ein Zeitkontingent von 60 Minuten. Coaching-Leistungen werden in Einheiten von 0,25 Stunden abgerechnet. Eine Einheit entspricht 15 Minuten. Angefangene Einheiten werden als volle 0,25 Stunden berechnet.

Die Durchführung kann telefonisch, per Videokonferenz oder per E-Mail erfolgen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.

Bei Coaching-Leistungen per E-Mail wird die für Sichtung, fachliche Einordnung, Strukturierung und Rückmeldung erforderliche Bearbeitungszeit auf das gebuchte Zeitkontingent angerechnet.

Ist das gebuchte Zeitkontingent ausgeschöpft, sind weitere Coaching-Leistungen nicht Bestandteil dieses Produkts und können bei Bedarf gesondert beauftragt werden.

Der Auftraggeber stellt alle für das Coaching erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig, vollständig und in lesbarer Form zur Verfügung. Die MiteinanderWerk UG (haftungsbeschränkt) ist nicht verpflichtet, die Vollständigkeit oder Richtigkeit der bereitgestellten Informationen eigenständig zu überprüfen.

Das Coaching dient der fachlichen Orientierung, Strukturierung, Reflexion und Unterstützung im vereinbarten Umfang. Die Umsetzung besprochener Hinweise, Einschätzungen oder Handlungsmöglichkeiten liegt ausschließlich beim Auftraggeber.

Nicht Gegenstand des Coachings sind insbesondere Rechtsberatung, Steuerberatung oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung, Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten oder Dritten, Übernahme der laufenden Einzelfallbearbeitung, Fristenüberwachung, Prüfung oder Garantie von Erfolgsaussichten, Einlegung von Rechtsmitteln, Erstellung rechtsverbindlicher Erklärungen im Namen des Auftraggebers oder Übernahme von Verantwortung für Entscheidungen des Auftraggebers.

Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Leistungsbeschreibung Coaching-Leistungen der MiteinanderWerk UG (haftungsbeschränkt).

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