
Dokumentenprüfung
Dokumentenprüfung
129,99 €
Die Dokumentenprüfung umfasst die fachliche und strukturierte Durchsicht eines einzelnen Hauptdokuments.
Die Prüfung bezieht sich, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, auf ein Hauptdokument mit einem Umfang von bis zu fünf DIN-A4-Seiten.
Die Dokumentenprüfung kann insbesondere umfassen:
– Prüfung auf Verständlichkeit
– Prüfung auf Vollständigkeit der erkennbar relevanten Angaben innerhalb des Hauptdokuments
– Prüfung von Aufbau und Struktur
– Hinweise auf erkennbare Unklarheiten
– Hinweise auf möglichen weiteren Klärungsbedarf
– Hinweise auf erkennbare Fristen oder zeitkritische Aspekte
– Rückmeldung zu Verständlichkeit, Nachvollziehbarkeit und Struktur des Hauptdokuments
– fachliche Einordnung im Rahmen der benannten Fragestellung
Anlagen, weitere Dokumente, frühere Bescheide, Berechnungsunterlagen, E-Mail-Verläufe oder sonstige ergänzende Unterlagen sind nicht automatisch Gegenstand der Dokumentenprüfung.
Sie werden nur berücksichtigt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder innerhalb des vorgesehenen Zeitumfangs ohne weitergehende Sachverhaltsrekonstruktion möglich ist.
Die Dokumentenprüfung umfasst keine vollständige Aktenprüfung, keine umfassende Sachverhaltsaufklärung und keine laufende Einzelfallbearbeitung.
Die Prüfung erfolgt ausschließlich auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen und Informationen. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, alle für die Prüfung relevanten Unterlagen vollständig, rechtzeitig und lesbar zur Verfügung zu stellen.
Die Rückmeldung erfolgt standardmäßig mündlich, telefonisch oder in kurzer schriftlicher Zusammenfassung. Eine ausführliche schriftliche Ausarbeitung, Kommentierung oder Überarbeitung ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Eine solche ausdrückliche Überarbeitung wird gesondert vergütet.
Erkennbare Fristen oder zeitkritische Aspekte können im Rahmen der Dokumentendurchsicht benannt werden. Eine eigenständige Fristenprüfung, Fristenberechnung, Fristenkontrolle oder Fristenüberwachung ist nicht geschuldet. Der Auftraggeber bleibt selbst dafür verantwortlich, Fristen zu prüfen, einzuhalten und erforderliche Schritte rechtzeitig zu veranlassen.
Nicht Gegenstand der Dokumentenprüfung sind insbesondere Rechtsberatung, Steuerberatung oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung, Vertretung gegenüber Behörden, Gerichten oder Dritten, eigenständige Sachverhaltsermittlung, Kommunikation mit Behörden, Gerichten oder Dritten, Übernahme der laufenden Einzelfallbearbeitung, Fristenüberwachung, Prüfung oder Garantie von Erfolgsaussichten, Einlegung von Rechtsmitteln, Erstellung rechtsverbindlicher Erklärungen im Namen des Auftraggebers oder anwaltliche oder gerichtliche Vertretung.
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Leistungsbeschreibung Dokumentenprüfung der MiteinanderWerk UG (haftungsbeschränkt).
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